AGB - Unsere Hallenregeln

1. Haftung

Bouldern erfordert als Risikosportart ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht. Der Umfang der Eigenverantwortung wird durch die nachfolgenden Regeln und Hinweise bestimmt. Der Aufenthalt und die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder und Jugendliche besteht auf den Sportflächen erhöhtes Risiko. Minderjährige Personen sind während ihres gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen! Ab 14 Jahren dürft ihr (mit unterschriebener Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten) alleine bouldern. Das Spielen und Laufen in den Aufenthalts- und Sportanlagen ist nicht erlaubt. Besonders Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten oder abgelegt werden. Deshalb ist das Betreten unserer Halle erst ab 3 Jahren erlaubt.

Im Rahmen eines Kindergeburtstages bestätige ich als Auftraggeber/in, dass ich von allen, mir anvertrauten Kindern, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten habe und berechtigt bin, mit den Kindern im Rahmen eines Kindergeburtstages den FLASHH Boulderspot zu besuchen. Ich habe die Erziehungsberechtigten auf die AGB des FLASHH Boulderspot hingewiesen und diese wurden von den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen eines Ausflugs von Schule, Kita, Verein oder sozialer Einrichtung bestätige ich als Auftraggeber/in, dass ich von allen mir anvertrauten Kindern eine schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten habe und berechtigt bin, mit den Kindern im Rahmen eines betreuten Kletterns den FLASHH Boulderspot zu nutzen. Ich habe die Erziehungsberechtigten auf die AGB des FLASHH Boulderspot hingewiesen und diese wurden von den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen.

Jeder Kunde hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Gäste zu nehmen. Alle Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung anderer führen können, sind zu unterlassen. Ist eine Person an der Kletterwand bzw. klettert, so haben die im Sturzbereich befindlichen Personen Abstand zu halten und diesen Bereich zu verlassen.

Jeder Kunde hat damit zu rechnen, im Sportbereich durch herabfallende Personen oder Gegenstände gefährdet zu werden und entsprechend Vorsorge zu treffen. Das gleichzeitige Bouldern mehrerer Personen an einem Wandsegment oder das Bouldern mehrere Personen über oder untereinander ist untersagt.

Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern, drehen oder brechen und dadurch den Gast und andere Personen gefährden. Die FLASHH GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Klettergriffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden.

Jeder Zusammenstoß oder Unfall, bei dem ein Gast oder Gegenstand zu Schaden kommt, muss dem Personal sofort gemeldet und im Notfall erste Hilfe geleistet werden.

2. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Nutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Die Preise dafür ergeben sich aus der veröffentlichten gültigen Preisliste.

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur die als Kinderland gekennzeichneten Boulderbereiche, unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Die anderen Boulderbereiche dürfen sie nicht betreten.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, die Boulderwände im Kinderland und Blocland benutzen.

Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen.

Bei Gruppenveranstaltungen hat der/die jeweilige Leiter/in der Gruppenveranstaltung dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Teilnehmern der Gruppe in allen Punkten vollständig eingehalten wird. Die leitende/n Person/en der Gruppe muss/müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung müssen beim erstmaligen Besuch des FLASHH die jeweilige Vorlage an der Kasse abgeben und zukünftig in Kopie an der Kasse vorlegen.

Jede unbefugte Nutzung der Boulderanlage wird mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 200,00 geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen (insbesondere auf Schadensersatz), sofortigen Hallenverweis oder allgemeines Hausverbot und Anzeige behalten wir uns vor. Das Bouldern unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist verboten.

Für die Nutzung aller Flächen der FLASHH GmbH inkl. Fahrrad- sowie KFZ-Stellplätze, Garderobe und Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstung ist selbst zu achten. Bei Diebstahl oder Verlust wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in der Halle zur Verfügung gestellten Schließfächer und die darin untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.

Die Schließfächer sind nicht für die dauerhafte Aufbewahrung von Ausrüstung oder Wertsachen bestimmt. Es müssen zum Betriebsschluss alle Schließfächer geleert werden. Wir behalten uns vor nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben. Es wird kein Ersatz für das geöffnete Schloss gegeben.

Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die FLASHH GmbH nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der FLASHH GmbH.

3. Zeiten

Die Sportanlage darf nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden. Diese Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website www.flashh.de bekannt gegeben.

Das Licht wird im Sportbereich ca. 15 Minuten vor Betriebsschluss herunter gedimmt und signalisiert den baldigen Betriebsschluss. Die Nutzung der Sportflächen ist dann einzustellen.

Die FLASHH GmbH behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für Veranstaltungen sowie an den bundesweiten Feiertagen und denen des Bundeslandes Hamburg anzupassen. Bei außerordentlichen und unvorhersehbaren Schließzeiten entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung.

4. Anlage und Sauberkeit

Auf den Mattenflächen dürfen keine Gegenstände, die nicht für die Ausübung des Sports gedacht sind, gelagert oder mitgenommen werden. Dieses beinhaltet auch z.B. Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, elektronische Geräte, Geschirr oder Nahrungsmittel.

Die Boulderwände und Mattenflächen dürfen nur mit Kletterschuhen genutzt und betreten werden. Um Verletzungen vorzubeugen ist die Nutzung von Socken, Ballerinas oder gar barfuß untersagt.

Das Tragen von Kletterschuhen in den Sanitäranlagen ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Das Mitnehmen von Tieren ist in der gesamten Anlage untersagt.

Die gesamte Anlage, sowie Fahrrad- und KFZ-Stellplätze, die öffentlichen Wege zum und vom FLASHH sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.

Rauchen und Entzünden von Feuer jeglicher Art ist auf auf der gesamten Anlage sowie den gekennzeichneten Fahrrad- und KFZ-Stellplätzen verboten. Es besteht die Möglichkeit den Raucherbereich und Aschenbecher am Eingang von Haus 1 zu nutzen.

5. Leihmaterial

Der Gast ist verpflichtet, das ihm überlassene Leihmaterial sorgfältig zu behandeln. Der Entleihende ist verpflichtet, bei Verlust oder Beschädigung des Leihmaterials den Listenpreis zu ersetzen. Der Gast ist angehalten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Mängel sind sofort zu melden.

Der Verleih erfolgt nur für die Dauer der offiziellen Öffnungszeiten. Das Material muss spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss am Tresen zurück gegeben werden. Ansonsten fallen Leihgebühren für jeden weiteren Tag an. Das Material darf nur im FLASHH benutzt werden.

6. Hausrecht

Das Hausrecht über die gesamte Sportanlage liegt bei der FLASHH GmbH und die von ihr bevollmächtigten Personen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

Gäste und Besucher, die gegen die Benutzerordnung der FLASHH GmbH verstoßen, können auf Zeit oder dauerhaft von der Nutzung aller Sportanlagen der FLASHH GmbH und ihrer Geschäftspartner ausgeschlossen werden.

Im Falle eines Hausverbotes oder Verweis der Sportanlage besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht der FLASHH GmbH, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

7. Vertragsbedingungen

Monatliche Beitragszahlungen werde im voraus per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Ausfall ab 60 Tagen kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung pausieren.
Mitgliedschaften mit fixem Enddatum (z.B. Monatskarte) enden taggenau und benötigen keine schriftliche Kündigung. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, so verlängern sich Mitgliedschaften mit Verlängerungsoption (z.B. 3-Monatsabo und Jahresabo) automatisch um die im Vertrag angegebene Verlängerungsdauer.

Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ende der Laufzeit.
Eine außerordentliche, vorzeitige Kündigung ist, insbesondere bei einem Wohnortwechsel an einen Ort außerhalb Hamburgs gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsstichtag möglich. Generell sind Sonderkündigungskonditionen bei der FLASHH GmbH abzufragen. Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, verpflichtet sich das Mitglied dem FLASHH auch rückwirkend Beiträge in der Höhe zu zahlen, als wäre das Vertragsverhältnis von vornherein zu der kürzeren Laufzeit abgeschlossen worden.

8. Datenschutz

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter. Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unser Angebot und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

Zur Erbringung kostenpflichtiger Leistungen werden von uns zusätzliche Daten erfragt, wie z.B. Zahlungsangaben, um Ihre Bestellung ausführen zu können. Wir speichern diese Daten in unseren Systemen bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.